Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
B-Schicht Stelle / Dominik Prestele
Stand: 10.10.2025
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, Lieferungen und Leistungen der Firma B-Schicht Stelle / Dominik Prestele (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
2. Leistungsgegenstand
(1) Gegenstand der Leistungen ist insbesondere die Oberflächenveredelung von Werkstücken durch Cerakote-Beschichtung sowie individuelle Lackierarbeiten.
(2) Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der technischen Möglichkeiten und Spezifikationen des jeweiligen Materials.
(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge abzulehnen, wenn die Eignung der Werkstücke für den gewünschten Beschichtungsprozess nicht gewährleistet ist.
3. Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich oder in Textform bestätigt wurde.
(3) Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrags bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
4. Preise und Zahlung
(1) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (EUR), ab Werk, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und gegebenenfalls anfallender Versand- oder Verpackungskosten.
(2) Die Zahlung ist bei Abholung oder Lieferung der Ware fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
(4) Der Abzug von Skonto bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
5. Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefer- und Fertigstellungstermine gelten stets als unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt.
(2) Verzögerungen aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (z. B. höhere Gewalt, Lieferengpässe, Krankheit, technische Defekte), verlängern die Lieferzeit angemessen.
(3) Teillieferungen sind zulässig.
(4) Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung sind ausgeschlossen, soweit der Auftragnehmer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
6. Gefahrenübergang und Transport
(1) Mit Übergabe der bearbeiteten Werkstücke an den Kunden oder an den Transportdienstleister geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Kunden über.
(2) Der Transport erfolgt auf Risiko des Kunden. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
7. Abnahme und Annahmeverzug
(1) Der Kunde ist verpflichtet, das Werk unmittelbar nach Fertigstellung abzunehmen.
(2) Erfolgt die Abholung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung, kann eine Lagergebühr von 5 € pro Tag erhoben werden.
(3) Erfolgt keine Abholung innerhalb von 6 Monaten, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Werkstück zur Deckung der entstandenen Kosten zu veräußern.
8. Beschaffenheit und Haftungsausschluss
(1) Der Auftragnehmer führt die Beschichtung mit größter Sorgfalt und nach dem Stand der Technik aus.
(2) Farb- und Strukturabweichungen, geringfügige Unebenheiten, Glanzgradunterschiede oder optische Variationen stellen keine Mängel dar, sofern sie den Gebrauchswert nicht wesentlich beeinträchtigen.
(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die entstehen durch:
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ungeeignete oder nicht ausreichend vorbereitete Untergründe,
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Materialfehler, Vorschädigungen oder unsachgemäße Vorbehandlung durch den Kunden,
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falsche Lagerung, Montage oder Reinigung durch den Kunden,
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äußere Einflüsse wie Witterung, Chemikalien, UV-Licht, Salze, Schmutz, Abrieb oder Korrosion.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für verformte oder hitzeempfindliche Teile, insbesondere wenn diese der Cerakote-Einbrenntemperatur von bis zu 180 °C nicht standhalten.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, alle nicht hitzebeständigen oder sensiblen Komponenten (z. B. Dichtungen, Lager, Kunststoff- oder Gummiteile, Aufkleber, Elektronik, Glas) vor Anlieferung zu entfernen.
(6) Für Fremd- oder Altbeschichtungen, die unzureichend haften oder bei der Vorbehandlung beschädigt werden, wird keine Haftung übernommen.
9. Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie im rechtlichen Sinne und gewährt keine Beschaffenheitsgarantie.
(2) Mängel müssen unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Abholung oder Lieferung, schriftlich angezeigt werden.
(3) Ansprüche auf Nachbesserung bestehen nur, wenn der Mangel auf ein nachweislich fehlerhaftes Beschichtungsverfahren des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
(4) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
10. Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert der jeweiligen Leistung beschränkt.
(4) Eine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der Werkstücke durch Dritte oder unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Brand, Wasser, Diebstahl) ist ausgeschlossen.
11. Urheberrechte und Nutzung zu Werbezwecken
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos oder Videos der bearbeiteten Werkstücke zu Werbezwecken (z. B. Website, soziale Medien, Print) verwendet werden dürfen. Persönliche Daten oder Kontaktdaten werden dabei nicht veröffentlicht.
12. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die bearbeiteten Werkstücke im Eigentum des Auftragnehmers.
13. Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der derzeitige Sitz des Unternehmens. Nach erfolgter Gewerbeummeldung gilt als Gerichtsstand 88299 Leutkirch im Allgäu, sofern der Kunde Kaufmann ist.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


